Ich unterstütze die Flurneuordnungsbehörde bzw. die Teilnehmergemeinschaft in Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz durch:
Für Straßenbaubehörden oder sonstige Vorhabenträger im ländlichen Raum führe ich als Geschäftsbesorger Grunderwerbs- bzw. Rechtserwerbsverhandlungen (Beschaffung von Dienstbarkeiten) für aktuelle Bauvorhaben.
Bei rückständigem Grunderwerb recherchiere ich Eigentümeradressen und Rechteinhaber und führe anschließend mit diesen die notwendigen Verhandlungen bis zum notariellen Vertrag.
Als ö.b.v. Sachverständiger bin ich in besonderer Weise der Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet. Ebenso ist es für mich als Dienstleister selbstverständlich, die Kauf- und Entschädigungsangebote sachlich und objektiv zu prüfen, zu erklären und zu vertreten.
Aus Gründen der Unabhängigkeit und der Vermeidung möglicher Befangenheitsbesorgnisse erstelle ich im Falle der Tätigkeit als Dienstleister keine individuellen Gutachten im Auftrag betroffener Grundstücksbesitzer.